Die sichere und adäquate Verwaltung eines Fuhrparks ergibt sich aus dem Fuhrparkrecht. Erforderlich ist insbesondere eine regelmäßige Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung in die Fahrzeuge. Zweck ist, insgesamt eine höhere Sicherheit zu gewährleisten. Auch wichtig ist, Rechtsverstöße zu dokumentieren, hier ist das Strafzettelmanagement zu nennen. LapID ist ein Programm, dass die Nutzung der Fahrzeuge durch die Fahrer und die Fahrten managt. Die Anforderungen an den Fahrer, ein korrekter Umgang mit dem Fahrzeug, wird durch regelmäßige Kontrollen und Unterweisungen sichergestellt.
Eine Voraussetzung, die nützlich und rechtlich gefordert ist, ist eine regelmäßige Unterweisung der Fahrer in ihre Dienstfahrzeuge. Einmal jährlich steht die Einweisung in die Fahrzeuge an, bei Bedarf müssen zusätzliche Unterweisungen erfolgen. Diese werden nach UVV gefordert, die Unfallverhütungsvorschriften. Dieses sind verbindliche Pflichten, die gewährleisten, dass der Arbeiter seine Tätigkeit sicher ausführen kann. Sie werden gefordert von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Fahrer werden internetgestützt in die Bedienung der Fahrzeuge eingewiesen. Es folgt eine Prüfung, um sicherzugehen, dass der Fahrer die gelernten Inhalte auch verinnerlicht hat. Das Programm LapID übernimmt die Kontrolle und sorgt für die termingerechte Einhaltung der Einweisungen und Tests. Sollte der Arbeitgeber die Einhaltung der Unterweisungen und Test nicht ausführen oder nicht nachweisen, drohen Bußgelder oder auch eine Einschränkung des Versicherungsschutzes.
Unterweisung in Präsenzveranstaltung oder LapID
Der Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten, um die Mitarbeiter rechtssicher zu unterweisen. Die herkömmliche Methode ist die Unterweisung im Rahmen eine Präsenzveranstaltung. Das erfordert die Bereitstellung von Schulungsräumen und die Bezahlung eines Referenten. Die Inhalte der Veranstaltung müssen in Papierform dokumentiert werden. Dieser Weg ist also mit hohen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden. Das LapID-System bietet dazu eine Alternativ, die den größten Problemen der Präsenzveranstaltung entgegensteht. Es handelt sich um eine Durchführung der Unterweisung auf Grundlage von E-Learning. Diese sind unabhängig von Ort und Zeit und es wird lediglich ein PC benötigt, der über Internetzugang verfügt. Die Dokumentation erfolgt digital. Der Fuhrparkleiter wird nur informiert, wenn die Unterweisungen gescheitert sind oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Das schont die Ressourcen der Fuhrparkleitung und entlastet ihn.
Die Unterweisung in Form von E-Learning erfolgt durch das LapID Fahrerportal. Das Programm ist selbsterklärend und intuitiv zu bedienen. Das LapID Programm ist mit allen PCs kompatibel und nutzt die gängigen Browser. Es muss nicht in einem Durchgang absolviert werden und kann in mehreren Sessions erarbeitet werden. Die Unterweisung ist in verschiedenen Sprachen möglich, in Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch. Das LapID Fahrerportal ist in Deutsch und Englisch verfügbar. Die Benachrichtigung, dass eine Unterweisung ansteht, erhält der Fahrer per E-Mail und SMS. Wichtig ist außerdem, dass es für Fuhrparkleiter und Geschäftsführung eine umfangreiche Möglichkeit gib, das Fahrzeugmanagement zu überwachen. Hierfür steht Ihnen das LapID Kundensystem zur Verfügung. Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung nach UVV lassen sich damit kontrollieren und es besteht eine Überwachung der Einhaltung und Management der Termine. Dieses System ist von überall und zu jeder Zeit verfügbar.
Prüfung des Fuhrparks
Bei der Fahrzeugprüfung geht es um die Sicherheit und Tauglichkeit der überlassenden Fahrzeuge. Eine Sichtkontrolle ist i. d. R. zweimal pro Jahr gefordert, eine Fahrzeugprüfung durch Sachkundige Personen muss einmal pro Jahr erfolgen.
Führerscheinprüfung
Die Führerscheinprüfung und damit die Fahrerlaubnis der Fahrzeugnutzer erfolgt zweimal pro Jahr. Die Führerscheinkontrolle ist eine besonders wichtige und geforderte Pflicht an das Unternehmen. Wird sie nicht rechtswirksam durchgeführt, kann das Konsequenzen geben wie ein Verlust des Versicherungsschutzes oder Geld- und sogar Haftstrafen. Wenn keine korrekte Führerscheinprüfung erfolgt, und eine Überlassung eine Person ohne Fahrerlaubnis geschieht, haftet die Geschäftsführung bzw. das Fuhrparkmanagement grundsätzlich persönlich für Schäden, die bei der Nutzung entstehen. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Es kann nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 StVG Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen nach sich ziehen. Auch zivilrechtlich ergeben sich Nachteile, sollte die Führerscheinkontrolle nicht sachgemäß erfolgen. Es kann nach § 28 Abs. 2 VVG; § 2 b AKB Einschränkungen der Kasko-Versicherung geben, zusätzlich Regress-Ansprüche in Höhe von 5.000 € durch die Haftpflichtversicherung. Es ist also von höchster Wichtigkeit, ein System zu nutzen, was rechtlich den Anforderungen entspricht. Anderenfalls kann eine Haftung der Geschäftsführung nach § 130 OWiG geltend gemacht und der Geschäftsführung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1 Mio. € verhängt werden.
Datenschutz
Ein sensibles Thema bei der elektronischen Überwachung der Fahrer und den Anforderungen an sie ist die Einhaltung des Datenschutzes. Dieser wird im Sinne der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung, von uns gewährleistet. Wir bedienen uns dabei den Kenntnissen eines Spezialisten im Bereich Datenschutz, der Sercorvo AG, um den Schutz der persönlichen Daten zu gewährleisten. Auch ein Test unseres Systems nach den Richtlinien des TÜV garantiert ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit den vielschichtigen und sensiblen Daten.
Fuhrparkrecht
Weiter oben wurde bereits das Fuhrparkrecht erwähnt. Das setzt sich zusammen aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Straßenverkehrsgesetz, das Fahrerlaubnisrecht, dem Arbeitsrecht und den Grundlagen des Arbeitsschutzes. Zentrale Rechtsvorschriften ergeben sich aus der Hafterhaltung. Diese gibt Vorschriften vor, die Regeln, wie die Überlassung der Fahrzeuge an die Fahrer rechtlich einzuordnen ist. Eine grundlegende Rechtsvorschrift dabei ist der § 7 StVG Abs. 3 Satz 1: „Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.“
Von der Halterhaftung betroffen sind Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Fahrzeuge nutzen lassen, die im Eigentum der Firma stehen. Diese Vorschrift erstreckt sich sowohl auf fest zugewiesene Dienstfahrzeuge sowie auf von mehreren Fahrern genutzte Poolfahrzeuge. Durch die Delegation der Halterpflichten auf andere Personen kann auch die Halterhaftung abgegeben werden. Durch die durchgängige Nachverfolgung Ihrer Container (Ladungsträger) schaffen Sie gleichzeitig einen Diebstahlschutz, oder lassen sich aufkommende, unzulässige Ereignisse sofort feststellen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Zum einen kann durch das Tracking-System ein Alarm ausgelöst werden, zum anderen kann eine abgebrochene oder auch umgeänderte Route sofort erkannt und im Gefahrenfall polizeiliche Hilfe hinzugenommen werden.
Die Delegation ist dabei nur dann rechtlich wirksam, wenn die beschäftigte Person fachlich und persönlich für die Überwachung der Halterpflichten geeignet ist. Ist dies nicht der Fall, verbleibt die Haftung bei der verantwortlichen Unternehmensführung. Es können erhebliche Haftungen des zuständigen Fuhrparkmanagers entstehen, und auch ein Fuhrparkleiter ist trotz aller Sorgfalt nicht von Fehlern in dem Management des Fuhrparks gesichert. Hierfür gibt es die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die den finanziellen Aufwand von Schäden übernimmt. Das Wissen über das Fuhrparkrecht lässt sich auf dieser Seite aneignen, darüber hinaus gibt es Blogs, den Erfahrungsaustausch mit anderen Fuhrparkmanagern und auch Seminare zum Fuhrparkrecht und Fuhrparkmanagement werden angeboten.
Unterweisung der Fahrer
Neben der Führerscheinkontrolle ist die zweite wichtige Aufgabe für die Geschäftsführung oder den Fuhrparkmanager des Betriebs die Fahrerunterweisung nach UVV. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sind Inhalte der Umgang mit Gefahren, z. B. Sicherung der Ladung oder Verhalten bei einem Unfall. Die Schulungen erfolgen gem. DGUV Vorschrift 1 vor der erstmaligen Nutzung des Fahrzeugs und muss jährlich wiederholt werden. Es dürfen nur Dienstwagen überlassen werden, wenn der Nutzer befähigt und unterwiesen ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, drohen verschieden Konsequenzen, Einschränkung der Unfallversicherung, Bußgelder bis zu 10.000 € und sogar bis zu 1 Million € bei Auswahl- und Aufsichtsverschulden.
Bei nicht Durchführung der Unterweisung handelt der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig, es kann nach § 22 Abs. 1 Nr. 26 BetrSichV im Sinne des § 25 ArbSchG eine Geldbuße von bis zu 5.000 € zu zahlen sein, nah § 9 Abs. 1 SGB VII. sogar bis zu 10.000 €. Die Zahlungen sind von der Geschäftsführung zu begleichen oder die nach § 13 ArbSchG beauftragte Person, i. d. R. der Fuhrparkmanager. Die Nutzung von LapID ist damit besonders wichtig, weil es um hohe Geldsummen und viel Bürokratie, Arbeitsaufwand und Rechtssicherheit geht, dabei kann das System eine wichtige Aufgabe erfüllen.
Das sagen Kunden über GPS WATCH
H TApril 11, 2024.Bei unserer Suche nach einer zuverlässigen Firma für das Thema digitale Fahrtenbücher sind wir auf das Unternehmen GPS Watch gestoßen. Nach einem intensiven Beratungsgespräch über die unterschiedlichen technischen Lösungen. Zu diesem Thema sind wir kurzfristig zu einer Zusammenarbeit gekommen und haben insgesamt sechs Fahrzeuge mit der Technologie ausgestattet. Durch die genaue Erfassung der Fahrtrouten können wir nun genauestens nachvollziehen, wie viel Zeit wir an bestimmten Objekten verbringen, die wir als Hauswart betreuen. Laut den Mitarbeitern sparen wir dadurch erheblich Zeit ein, da niemand mehr die Fahrtenbücher händisch ausfüllen muss. Ich kann die Firma nur jedem empfehlen.Leine Transport Inh. Radko KovachevFebruar 7, 2024.Wir sind mit dem Routenplaner von GPS-WATCH GmbH sehr zufrieden. Die Firma GPS-Watch GmbH arbeitet freundlich, schnell und preiswert wir danken für die gute Zusammenarbeit. LeineTransport HannoverAlexander WernerFebruar 6, 2024.Als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht habe ich mit GPS-Watch den optimale Empfehlung für meine Mandanten mit GPS-Ortungsbedürfnisse gefunden. Ob Fahrzeugortung, Personenortung oder Tierortung, GPS-Watch bietet alles aus einer Hand. Die GPS-Geräte sind robust und präzise. Die GPS-Daten sind jederzeit online oder per App abrufbar. Die Preise sind fair und transparent. Die Kundenbetreuung ist erstklassig. GPS-Watch ist ein echter Geheimtipp und die Aufzeichnungen gerichtsverwertbar - erstklassig!Janja NarJanuar 18, 2024.Wir haben für unser Unternehmen KAJA Care GmbH nach einer einfachen Lösung zur Erstellung von Fahrtenbüchern für Poolfahrzeuge gesucht, denn häufig wurde es im Alltag vergessen die entsprechenden Fahrtwege einzutragen. Bastian Schössow und sein Team konnten uns hier durch kompetente Beratung und schnelle Umsetzung unterstützen. Durch die automatisierte Erfassung der Fahrzeugdaten und erstellen des Fahrtenbuchs, bleibt unseren Mitarbeitern mehr Zeit für das wesentliche. Vielen Dank!Kai ElversJanuar 17, 2024.Herr Schössow ist ein sehr kompetenter und ideenreicher Unternehmer der spezielle und individuelle Lösung anbietet und diese umsetzt. Vielen Dank für die tolle Beratung!Nicole WünschAugust 27, 2023.Hervorragende Telematik-Lösung dank GPS-WATCH GmbH Ich war für ein Kundenprojekt auf der Suche nach einer zuverlässigen Telematik-Lösung und stieß dabei auf die GPS-WATCH GmbH. Unter der Leitung von Inhaber Bastian Schössow bot die Firma nicht nur eine umfassende Beratung, sondern überzeugte auch durch ihre herausragende Expertise im Bereich Ortung, Tracking und vor allem Telematik. Die Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten von Ortungs- und Telematik-Technologien war mir vor dieser Erfahrung nicht bewusst. Die GPS-WATCH GmbH zeigte mir, wie nahezu alles – von Fahrzeugen und Maschinen bis hin zu dementen Patienten oder Haustieren – mithilfe ihrer hochwertigen Tracker geortet und verfolgt werden kann. Ganz nebenbei können im Bereich der Fahrzeugauswertung auch elektronische Fahrtenbücher erstellt werden, die entweder „nur“ die vom Gesetzgeber geforderten Daten bereitstellen oder eben noch weitere Daten. Die Verwendung von Qualitätsprodukten für die Tracker ist übrigens nur der Anfang, denn die eigentliche Stärke der Firma liegt in der erstklassigen Software-Kompetenz, die eine detaillierte Auswertung der erfassten Daten in jeder vom Kunden gewünschten Form ermöglicht. Besonders faszinierend ist das Wissen des Unternehmens im Bereich der Telematik. Die Fähigkeit, eine Fülle von Informationen aus den Trackern und der Software zu gewinnen, ermöglicht tiefe Einblicke in Bewegungsmuster, Zustandsveränderungen und sogar das Verhalten von Benutzern, um daraus Rückschlüsse für Verbesserungen zu erzielen. Das Unternehmen entwickelt maßgeschneiderte Telematiklösungen für individuelle Kundenbedürfnisse. Diese Expertise erstreckt sich sogar auf das Erfassen und Auswerten von Kippbewegungen von Objekten – es gib wirklich nichts, was das Team nicht nachverfolgen kann. Die exzellente Zusammenarbeit mit dem GPS-WATCH Team zeigt sich auch im Service. Jede Frage wird prompt und präzise beantwortet, und das Unternehmen zeigt echtes Engagement, sicherzustellen, dass die Lösung den Anforderungen entspricht. Was mich besonders beeindruckt, ist das Out-of-the-box-Denken des Inhabers Bastian Schössow. Lösungen, Auswertungen und Darstellungsmöglichkeiten, auf die ich im Traum nicht gekommen wäre, erschienen auf einmal ganz einfach. Irre, welche Möglichkeiten zur Workflowoptimierung sich ergeben und wieviel Geld man durch eine durchdachte Tracking- und Telematiklösung einsparen kann, weil plötzlich Umwege, umständliches oder falsches Verhalten an Maschinen oder in Fahrzeugen erkannt werden kann! Ich kann die GPS-WATCH GmbH daher uneingeschränkt empfehlen. Ihre herausragenden Telematiklösungen, die Kombination aus hochwertiger Hardware und erstklassiger Software, ihre maßgeschneiderten Lösungsansätze und ihr hervorragender Kundenservice machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für all jene, die auf der Suche nach innovativen Tracking- und Telematiklösungen sind. An dieser Stelle auch noch einmal ein ganz großes Dankeschön an den Inhaber, der sich auch die Zeit nahm, eine kleine mini-Lösung für meinen Kater zu entwickeln. Der kleine Racker wird nämlich in Zukunft auch getrackt, was mir hoffentlich Sorgen ersparen wird, wenn er mal wieder länger unterwegs ist ;-)K PAugust 23, 2023.Das ist mit Abstand der beste Tracker auf dem Markt und das zu einem unschlagbaren Preis. Man kann individuell auf sich selbst und seine Bedürfnisse zugeschnitten den Tracker programmieren. Die Leute von GPS Watch verstehen hier Handwerk. Klare Kaufempfehlung von mirMartin MühleJuni 26, 2023.Herr Schössow ist eine sehr aufgeschlossener und sympathische Person. Als Geschäftspartner schätze ich an Ihm ganz besonders seine Terminverlässlichkeit sowie die sehr gute Kommunikation. Ich kann sie Zusammenarbeit mit Herrn Schössow und seinem Unternehmen GPS Watch sehr empfehlen.Marcel GundeckMärz 16, 2023.Technik ist Super, Kontakt ist klasse, Kann man nur empfehlen. Top👍👍MP BSeptember 8, 2022.Herr Schössow hat mich wegen einer GPS-Ortung meines Sportwagens hervorragend beraten: für einen Laien absolut nachvollziehbar, mit allen Details, die ich kennen muss, um meinen Wagen effektiv gegen das tatsächliche Diebstahlrisiko zu sichern. Objektiv, kompetent und super ausgewogen. Das beste Beratungserlebnis, das ich generell seit langem hatte. Großes Lob!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 28 Bewertungen
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