Fahrerunterweisung mit LapID

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Die sichere und adäquate Verwaltung eines Fuhrparks ergibt sich aus dem Fuhrparkrecht. Erforderlich ist insbesondere eine regelmäßige Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung in die Fahrzeuge. Zweck ist, insgesamt eine höhere Sicherheit zu gewährleisten. Auch wichtig ist, Rechtsverstöße zu dokumentieren, hier ist das Strafzettelmanagement zu nennen. LapID ist ein Programm, dass die Nutzung der Fahrzeuge durch die Fahrer und die Fahrten managt. Die Anforderungen an den Fahrer, ein korrekter Umgang mit dem Fahrzeug, wird durch regelmäßige Kontrollen und Unterweisungen sichergestellt.

Eine Voraussetzung, die nützlich und rechtlich gefordert ist, ist eine regelmäßige Unterweisung der Fahrer in ihre Dienstfahrzeuge. Einmal jährlich steht die Einweisung in die Fahrzeuge an, bei Bedarf müssen zusätzliche Unterweisungen erfolgen. Diese werden nach UVV gefordert, die Unfallverhütungsvorschriften. Dieses sind verbindliche Pflichten, die gewährleisten, dass der Arbeiter seine Tätigkeit sicher ausführen kann. Sie werden gefordert von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Fahrer werden internetgestützt in die Bedienung der Fahrzeuge eingewiesen. Es folgt eine Prüfung, um sicherzugehen, dass der Fahrer die gelernten Inhalte auch verinnerlicht hat. Das Programm LapID übernimmt die Kontrolle und sorgt für die termingerechte Einhaltung der Einweisungen und Tests. Sollte der Arbeitgeber die Einhaltung der Unterweisungen und Test nicht ausführen oder nicht nachweisen, drohen Bußgelder oder auch eine Einschränkung des Versicherungsschutzes.

Unterweisung in Präsenzveranstaltung oder LapID

Der Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten, um die Mitarbeiter rechtssicher zu unterweisen. Die herkömmliche Methode ist die Unterweisung im Rahmen eine Präsenzveranstaltung. Das erfordert die Bereitstellung von Schulungsräumen und die Bezahlung eines Referenten. Die Inhalte der Veranstaltung müssen in Papierform dokumentiert werden. Dieser Weg ist also mit hohen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden. Das LapID-System bietet dazu eine Alternativ, die den größten Problemen der Präsenzveranstaltung entgegensteht. Es handelt sich um eine Durchführung der Unterweisung auf Grundlage von E-Learning. Diese sind unabhängig von Ort und Zeit und es wird lediglich ein PC benötigt, der über Internetzugang verfügt. Die Dokumentation erfolgt digital. Der Fuhrparkleiter wird nur informiert, wenn die Unterweisungen gescheitert sind oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Das schont die Ressourcen der Fuhrparkleitung und entlastet ihn.

Die Unterweisung in Form von E-Learning erfolgt durch das LapID Fahrerportal. Das Programm ist selbsterklärend und intuitiv zu bedienen. Das LapID Programm ist mit allen PCs kompatibel und nutzt die gängigen Browser. Es muss nicht in einem Durchgang absolviert werden und kann in mehreren Sessions erarbeitet werden. Die Unterweisung ist in verschiedenen Sprachen möglich, in Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch. Das LapID Fahrerportal ist in Deutsch und Englisch verfügbar. Die Benachrichtigung, dass eine Unterweisung ansteht, erhält der Fahrer per E-Mail und SMS. Wichtig ist außerdem, dass es für Fuhrparkleiter und Geschäftsführung eine umfangreiche Möglichkeit gib, das Fahrzeugmanagement zu überwachen. Hierfür steht Ihnen das LapID Kundensystem zur Verfügung. Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung nach UVV lassen sich damit kontrollieren und es besteht eine Überwachung der Einhaltung und Management der Termine. Dieses System ist von überall und zu jeder Zeit verfügbar.

Prüfung des Fuhrparks

Bei der Fahrzeugprüfung geht es um die Sicherheit und Tauglichkeit der überlassenden Fahrzeuge. Eine Sichtkontrolle ist i. d. R. zweimal pro Jahr gefordert, eine Fahrzeugprüfung durch Sachkundige Personen muss einmal pro Jahr erfolgen.

Führerscheinprüfung

Die Führerscheinprüfung und damit die Fahrerlaubnis der Fahrzeugnutzer erfolgt zweimal pro Jahr. Die Führerscheinkontrolle ist eine besonders wichtige und geforderte Pflicht an das Unternehmen. Wird sie nicht rechtswirksam durchgeführt, kann das Konsequenzen geben wie ein Verlust des Versicherungsschutzes oder Geld- und sogar Haftstrafen. Wenn keine korrekte Führerscheinprüfung erfolgt, und eine Überlassung eine Person ohne Fahrerlaubnis geschieht, haftet die Geschäftsführung bzw. das Fuhrparkmanagement grundsätzlich persönlich für Schäden, die bei der Nutzung entstehen. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Es kann nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 StVG Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen nach sich ziehen. Auch zivilrechtlich ergeben sich Nachteile, sollte die Führerscheinkontrolle nicht sachgemäß erfolgen. Es kann nach § 28 Abs. 2 VVG; § 2 b AKB Einschränkungen der Kasko-Versicherung geben, zusätzlich Regress-Ansprüche in Höhe von 5.000 € durch die Haftpflichtversicherung. Es ist also von höchster Wichtigkeit, ein System zu nutzen, was rechtlich den Anforderungen entspricht. Anderenfalls kann eine Haftung der Geschäftsführung nach § 130 OWiG geltend gemacht und der Geschäftsführung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1 Mio. € verhängt werden.

Datenschutz

Ein sensibles Thema bei der elektronischen Überwachung der Fahrer und den Anforderungen an sie ist die Einhaltung des Datenschutzes. Dieser wird im Sinne der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung, von uns gewährleistet. Wir bedienen uns dabei den Kenntnissen eines Spezialisten im Bereich Datenschutz, der Sercorvo AG, um den Schutz der persönlichen Daten zu gewährleisten. Auch ein Test unseres Systems nach den Richtlinien des TÜV garantiert ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit den vielschichtigen und sensiblen Daten.

Fuhrparkrecht

Weiter oben wurde bereits das Fuhrparkrecht erwähnt. Das setzt sich zusammen aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Straßenverkehrsgesetz, das Fahrerlaubnisrecht, dem Arbeitsrecht und den Grundlagen des Arbeitsschutzes. Zentrale Rechtsvorschriften ergeben sich aus der Hafterhaltung. Diese gibt Vorschriften vor, die Regeln, wie die Überlassung der Fahrzeuge an die Fahrer rechtlich einzuordnen ist. Eine grundlegende Rechtsvorschrift dabei ist der § 7 StVG Abs. 3 Satz 1: „Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.“

Von der Halterhaftung betroffen sind Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Fahrzeuge nutzen lassen, die im Eigentum der Firma stehen. Diese Vorschrift erstreckt sich sowohl auf fest zugewiesene Dienstfahrzeuge sowie auf von mehreren Fahrern genutzte Poolfahrzeuge. Durch die Delegation der Halterpflichten auf andere Personen kann auch die Halterhaftung abgegeben werden. Durch die durchgängige Nachverfolgung Ihrer Container (Ladungsträger) schaffen Sie gleichzeitig einen Diebstahlschutz, oder lassen sich aufkommende, unzulässige Ereignisse sofort feststellen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Zum einen kann durch das Tracking-System ein Alarm ausgelöst werden, zum anderen kann eine abgebrochene oder auch umgeänderte Route sofort erkannt und im Gefahrenfall polizeiliche Hilfe hinzugenommen werden.

Die Delegation ist dabei nur dann rechtlich wirksam, wenn die beschäftigte Person fachlich und persönlich für die Überwachung der Halterpflichten geeignet ist. Ist dies nicht der Fall, verbleibt die Haftung bei der verantwortlichen Unternehmensführung. Es können erhebliche Haftungen des zuständigen Fuhrparkmanagers entstehen, und auch ein Fuhrparkleiter ist trotz aller Sorgfalt nicht von Fehlern in dem Management des Fuhrparks gesichert. Hierfür gibt es die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die den finanziellen Aufwand von Schäden übernimmt. Das Wissen über das Fuhrparkrecht lässt sich auf dieser Seite aneignen, darüber hinaus gibt es Blogs, den Erfahrungsaustausch mit anderen Fuhrparkmanagern und auch Seminare zum Fuhrparkrecht und Fuhrparkmanagement werden angeboten.

Unterweisung der Fahrer

Neben der Führerscheinkontrolle ist die zweite wichtige Aufgabe für die Geschäftsführung oder den Fuhrparkmanager des Betriebs die Fahrerunterweisung nach UVV. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sind Inhalte der Umgang mit Gefahren, z. B. Sicherung der Ladung oder Verhalten bei einem Unfall. Die Schulungen erfolgen gem. DGUV Vorschrift 1 vor der erstmaligen Nutzung des Fahrzeugs und muss jährlich wiederholt werden. Es dürfen nur Dienstwagen überlassen werden, wenn der Nutzer befähigt und unterwiesen ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, drohen verschieden Konsequenzen, Einschränkung der Unfallversicherung, Bußgelder bis zu 10.000 € und sogar bis zu 1 Million € bei Auswahl- und Aufsichtsverschulden.

Bei nicht Durchführung der Unterweisung handelt der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig, es kann nach § 22 Abs. 1 Nr. 26 BetrSichV im Sinne des § 25 ArbSchG eine Geldbuße von bis zu 5.000 € zu zahlen sein, nah § 9 Abs. 1 SGB VII. sogar bis zu 10.000 €. Die Zahlungen sind von der Geschäftsführung zu begleichen oder die nach § 13 ArbSchG beauftragte Person, i. d. R. der Fuhrparkmanager. Die Nutzung von LapID ist damit besonders wichtig, weil es um hohe Geldsummen und viel Bürokratie, Arbeitsaufwand und Rechtssicherheit geht, dabei kann das System eine wichtige Aufgabe erfüllen.

Das sagen Kunden über GPS WATCH

Fahrerunterweisung von GPS WATCH