1-Prozentregelung

Die “1-Prozentregelung” bezieht sich auf ein Verfahren zur Berechnung der privaten Nutzung eines Firmenwagens durch einen Arbeitnehmer in Deutschland. Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen darf, muss der geldwerte Vorteil dieser Nutzung als Teil des Arbeitslohns versteuert werden.

Die 1-Prozentregelung bietet eine vereinfachte Möglichkeit, den geldwerten Vorteil zu berechnen. Dabei wird der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs mit 1% multipliziert, um den monatlichen Sachbezugswert zu ermitteln. Der geldwerte Vorteil wird dann als Teil des Arbeitslohns versteuert und in der Regel durch den Arbeitgeber pauschal mit 30% versteuert.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, je nach Art des Fahrzeugs (z.B. Elektrofahrzeuge), der tatsächlichen privaten Nutzung und anderen Faktoren. Arbeitgeber sollten sich daher im Zweifelsfall an einen Steuerberater wenden, um die korrekte Anwendung der 1-Prozentregelung zu gewährleisten.