Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Vertrag kommt mit der Firma GPS-WATCH GmbH, Bismarckplatz 4, 24629 Kisdorf zustande.
1. Geltungsbereich
1.1 – Alle unser Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.
1.3 – Der Vertragstext, alle sonstigen Informationen, Kundendienste, Services und Beschwerdeerledigung etc werden durchgängig nur in deutscher Sprache angeboten.
1.4 – Für diesen Servicevertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des europäischen und internationalen Einheitsrechts.
1.5 – Ansprüche und sonstige Rechte aus diesem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma GPS-WATCH abgetreten werden.
2. Angebote, Vertragsschluss, Lauzeit, Änderungen der Lieferartikel
2.1 – Gegenstand dieses Vertrages ist die Sammlung, Aufbereitung und Speicherung von Daten über Objekte, die mit einem GPS-Gerät versehen sind in der Bundesrepublik Deutschland. (Für Tracking-Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland fallen zusätzliche Gebühren an, die gesondert zu vereinbaren sind.) GPS-WATCH vertreibt GPS-Geräte und verfügt über die erforderliche Telematik-Lösung und IT-Lösungen, die es dem Kunden erlauben, die gespeicherten Daten während der Vertragslaufzeit abzurufen und auszuwerten. Die Firma GPS-WATCH ermöglicht es z. B., festzustellen, wo sich ein Gegenstand befindet, die Touren eines Fahrzeugs auf einer Karte in Echtzeit zu verfolgen, Auswertungen über den Standort und die Betriebszeit von Geräten zu erstellen oder elektronische Fahrtenbücher zu führen. Das GPS-WATCH Tracking-System besteht aus Hardware (Tracker / Blackbox), SIM-Datenkarten (Datentransfer über Mobilfunk), einem Server (Data-Hosting) und dem webbasierten GPS-WATCH Ortungsportal. GPS-WATCH stellt dieses System zur Verfügung und gewährleistet den Support der Webseite und des Servers während der Vertragslaufzeit.
2.2 – GPS-WATCH gewährt dem Kunden ein auf die Dauer des Vertragsverhältnisse beschränktes einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den IT-Lösungen im Rahmen des Tracking Service-Vertrages.
2.3 – GPS-WATCH übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Kunde jederzeit auf das Leistungsangebot von GPS-WATCH zugreifen kann. In Ausnahmefällen kann dieses aufgrund technischer Probleme temporär nicht zu erreichen sein. Deshalb besteht als vertragliche Hauptleistungspflicht lediglich der Anspruch des Nutzers gegen GPS-WATCH, dass GPS-WATCH einen durchschnittlichen Zugriff zu 98,5% der Zeit, gerechnet auf ein Quartal, ermöglicht. Unterbrechungen des Zugriffs auf das GPS-WATCH Portal, die zur Wartung und Pflege der Systeme erforderlich sind, werden bei der Berechnung des durchschnittlichen Zugriffs nicht berücksichtigt. Solche Unterbrechungen werden vom Kunden geduldet. Ansprüche kann er hieraus nicht ableiten. GPS-WATCH kann aus technischen Gründen keine Garantie für die Genauigkeit der durchgeführten Ortungen geben. Die Funktionalität des GPS-WATCH Tracking–Systems ist hinsichtlich der Datenübertragung von der Tracker / Blackbox zum Server von der Verfügbarkeit des Netzes und hinsichtlich des Zugriffs auf das Portal von der Zugänglichkeit des Internets abhängig. Hierauf hat GPS-WATCH keinen Einfluss und schuldet diese Leistung nicht. Einen geeigneten Internetzugang muss der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung stellen.
2.4 – Nach dem Abschicken der Bestellung, welche als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, erhält der Käufer eine automatisch generierte Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese von unserem System automatisch versendete E-Mail ist noch keine Annahme der Bestellung. Die Annahme der Bestellung erfolgt per gesonderter E-Mail an den Käufer. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Reklamationen sind ausschließlich direkt an die die Firma GPS-WATCH zu richten.
2.5 – Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen, vor sowie nach der Bestellung gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten, Datenschutzbestimmungen und unsere AGB müssen vor Anmledung und Bestellung akzeptiert werden. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr für den Kunden über das Internet zugänglich.
2.6 – Sie können die Vertragsbestimmungen (Bestellung) direkt bei Vertragsschluss in wiedergabefähiger Form speichern, in dem Sie nach Absenden der Bestellung den Button “Bestellung drucken” anklicken. Die Bestelldaten (Vertragstext) werden ihnen bei Annahme der Bestellung per E-Mail zugesendet. Die von unserem Shop automatisch versendete Empfangsbestätigungs-E-Mail ist keine Annahme der Bestellung (siehe AGB “2. Angebote, Vertragsschluss, Änderungen der Lieferartikel, 2.1″), sondern ist nur als Empfangsbestätigung zu verstehen.
2.7 – Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten “solange der Vorrat reicht”, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.
2.8 – Der Tracking Service-Vertrag ist abgeschlossen, wenn GPS-WATCH den vom Kunden unterzeichneten Bestellauftrag schriftlich bestätigt oder das/die GPS-Gerät(e) dem Kunden übergibt. Bei Abweichungen der Bestätigung vom Bestellauftrag gelten die Abweichungen mit der Übernahme der GPS-Geräte als angenommen.
2.9 – Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei den Beschreibungen der Dienstleistungen auf der GPS-WATCH Website handelt es sich nicht um zugesicherte Eigenschaften. Derartige Zusicherungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Firma GPS-WATCH.
2.10 – Vor Vertragsabschluss und während des laufenden Vertrages ist GPS-WATCH ermächtigt, Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Kunden einzuholen, soweit dies zur Antragsbearbeitung oder zur Prüfung des Vertragsrisikos erforderlich ist. GPS-WATCH kann den Kunden zur Vorlage von Einkommensnachweisen, insbesondere Einkommensbescheinigungen seines Arbeitgebers, Steuerbescheiden, Bilanzunterlagen, der Gewinn- und Verlustrechnung und zur Erteilung aller erforderlichen Auskünfte auffordern. GPS-WATCH ist zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen und zur ausschließlichen Verwendung dieser Informationen zur Wahrung seiner berechtigten Interessen verpflichtet. Sämtliche Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag insbesondere sämtliche Zahlungsansprüche und Versicherungsansprüche zum Zwecke der Refinanzierung, kann GPS-WATCH an ein Kreditinstitut abtreten.
2.11 – Die Vertragslaufzeit beginnt an dem zwischen GPS-WATCH und dem Kunden vereinbarten Tag der Übergabe des GPS-Geräts. Kommt keine Vereinbarung über den Übergabezeitpunkt zustande, beginnt die Vertragsdauer 14 Tage nach Anzeige der Bereitstellung des GPS-Geräts durch GPS-WATCH.
2.12 – Die von der Firma GPS-WATCH tarifgenbundenen Ortungsgeräte sind mit den von Ihnen angegebenen Datensätzen und der Jeweiligen von Ihnen ausgewählten Tarifoption Programmiert. Diese im Gerät hinterlegten Datensätze dürfen bis zum Ender der Vertragslaufzeit nicht geändert, ausgelesen, kopiert, weitergegeben oder zur weiteren Programmierung anderer Geräte genutzt werden. Eine Zuwiederhandlung führt unter Umständen zu Mehrkosten, die von der Vertragsperson zu entrichten sind. Weiter führt eine solche Handlung zu einer sofortigen Kündigung des Vertrages zwischen der Firma GPS-WATCH und der Vertragsperson. Die bis zum Vertraglich geregelten Ende der Vertragslaufzeit zu entrichtenen monatlichen Tarifgebühren sind weiter von der Vertragsperson zu entrichten. Der Vertrag endet automatisch. Das Besitzrecht bleibt hiervon unberührt.
3. Widerrufsbelehrung
3.1 – Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen (14 Tage) ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
3.2 – Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
3.3 – Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Online-Formular oder eine andere eindeutige Erklärung auf unserer Webseite https://www.gps-watch.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
GPS-WATCH GmbH
Bismarckplatz 4
24629 Kisdorf
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.4 – Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben, ausgenommen hiervon sind Kosten die dem Kunden bei der Installation & Deinstallation durch uns oder einen Ihm benannten Serviepartner enstehen. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
3.5 – Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen (14-Tagen) ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an0 die GPS-WATCH GmbH zurück zusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
3.6 – Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
3.7 – Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 – Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.
4.2 – Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3. Satz 4 entsprechend.
4.3 – Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o.ä., haben wir nicht einzustehen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Preise, Entgelte
5.1 – Alle unsere Preise enthalten die exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, bzw. extra Gewünschten Services.
5.2 – Für die Tracking Service-Leistungen und die Gebrauchsüberlassung des GPS-Geräts (bei Leihgräten) sind monatliche Serviceraten und eine einmalige Bearbeitungsgebühr (ggf. Gerätepreis und Aktivierungspauschale) zu leisten. Die GPS-WATCH ist nicht für denn Ein- & Ausbau des GPS-Geräts verantwortlich und kann auch nicht für denn Einbau in Regress genommen werden (auch nicht im Garantiefall). Wird jedoch in nicht selbst verschuldeten Garantiefällen ein Ersatz Ortungsgerät liefern.
5.3 – Sollte es zu einer Fehlfunktion der von GPS-WATCH angebotenen Dienstleistungen kommen, unterstützt GPS-WATCH den Kunden im Rahmen der von ihr erbrachten Leistungen bei der Fehlersuche. Sind diese Fehlfunktionen nicht von GPS-WATCH verursacht, ist GPS-WATCH berechtigt, diesen Aufwand dem Nutzer in Rechnung zu stellen.
6. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
6.1 – Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies Ihnen zumutbar ist.
6.2 – Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern Sie keine ausdrücklichen Weisungen geben.
6.3 – Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr auf Sie über, sobald Ihnen die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur übergeben wird. Sofern die Transportverpackung bei Warenübergabe und die darin enthaltenen Artikel offensichtliche Beschädigungen zeigen, haben Sie dies uns gegenüber binnen fünf Werktagen zu rügen. Anderenfalls können Ansprüche hinsichtlich der Beschädigung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben abgelehnt werden.
6.4 – Konstruktions- oder Formänderungen des GPS-Geräts, Abweichungen im Farbton seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von GPS-WATCH für den Kunden zumutbar sind. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Aussehen, Leistungen, Maße und Gewicht und Betriebskosten des GPS-Geräts sind nur als annähernd zu verstehen und nur zu der Feststellung geeignet, ob das vertragsgemäße GPS-Gerät geliefert worden ist.
6.5 – Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Liefertermine bzw. Lieferfristen werden unverbindlich vereinbart. Bei nachträglichen Vertragsänderungen verlängern sich Liefertermine und Lieferfristen insoweit, wie dies durch die Änderung verursacht wurde, es sei denn, es wurde diesbezüglich einen neue schriftliche Vereinbarung getroffen.
6.6 – Höhere Gewalt oder bei GPS-WATCH oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die GPS-WATCH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die GPS-Geräte zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die in Ziff. 6.4 – 6.5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Ein dadurch bedingter Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten berechtigt den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag. Hiervon unberührt bleiben andere Rücktrittsrechte.
6.7 – Mit Übernahme des GPS-Geräts geht die Sach- und Preisgefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes und des Diebstahls des GPS-Geräts auf den Kunden über. Tritt eines der vorgenannten Ereignisse ein, so hat der Kunde GPS-WATCH hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Verpflichtung zur Fortentrichtung der Serviceraten bleibt bestehen. Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung des GPS-Geräts und seiner Ausstattung haftet der Kunde GPS-WATCH auch ohne Verschulden. Dies gilt jedoch nicht bei Verschulden von GPS-WATCH.
7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
7.1 – Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern können, sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug sofort mit Auslieferung der Ware fällig.
7.2 – Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7.3 – Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden.
7.4 – Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
7.5 – Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wird berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen. Der Kunde erteilt im Vorwege seine Einwilligung für einen ggf. erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Ware. Die durch die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen.
7.6 – Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mangelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
7.7 – Die erste Servicerate ist bei Übernahme des GPS-Geräts, spätestens 14 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige der GPS-Geräte, die weiteren Serviceraten sind nach Wahl von GPS-WATCH jeweils am 1. oder 15. des Monats im voraus fällig. Beginnt die Vertragslaufzeit nicht am 1. oder 15. eines Monats, sind die erste und die letzte Rate anteilig tageweise zahlbar. Die Einbau- und Aktivierungspauschale ist zu Beginn der Vertragslaufzeit fällig.
7.8 – Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so hat er ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB zu bezahlen, sofern nicht GPS-WATCH einen höheren Schaden nachweist. Bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 % über dem Basiszinssatz.
7.9 – GPS-WATCH behält sich das Recht vor, dem Nutzer im Falle des Verzugs mit mehr als einer fälligen monatlichen Zahlung die von ihr zu erbringenden Dienstleistungen in nur eingeschränkten Umfang zu erbringen oder den Zugriff auf das Ortungsportal ganz zu sperren. Bei einer Sperre wird eine gebühr in höhe von 24,37€ zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer p. SIM-Karte berechnet. In diesen Fällen ist GPS-WATCH dem Kunden gegenüber nicht zu Ersatzleistungen verpflichtet.
7.10 – Gegen Ansprüche von GPS-WATCH ist die Aufrechnung des Kunden nur mit unbestrittenen Gegenforderungen oder Forderungen, über die ein rechtskräftiger Titel vorliegt, zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Tracking Service-Vertrag beruht.
7.11 – Der Kunde erteilt der Firma GPS-WATCH eine Einzugsermächtigung für die von ihn geschuldeten Vergütungen und wird die Firma GPS-WATCH über jede Änderung seiner Bankverbindung informieren.
7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
7.1 – Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern können, sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug sofort mit Auslieferung der Ware fällig.
7.2 – Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7.3 – Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden.
7.4 – Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
7.5 – Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wird berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen. Der Kunde erteilt im Vorwege seine Einwilligung für einen ggf. erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Ware. Die durch die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen.
7.6 – Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mangelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
7.7 – Die erste Servicerate ist bei Übernahme des GPS-Geräts, spätestens 14 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige der GPS-Geräte, die weiteren Serviceraten sind nach Wahl von GPS-WATCH jeweils am 1. oder 15. des Monats im voraus fällig. Beginnt die Vertragslaufzeit nicht am 1. oder 15. eines Monats, sind die erste und die letzte Rate anteilig tageweise zahlbar. Die Einbau- und Aktivierungspauschale ist zu Beginn der Vertragslaufzeit fällig.
7.8 – Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so hat er ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB zu bezahlen, sofern nicht GPS-WATCH einen höheren Schaden nachweist. Bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 % über dem Basiszinssatz.
7.9 – GPS-WATCH behält sich das Recht vor, dem Nutzer im Falle des Verzugs mit mehr als einer fälligen monatlichen Zahlung die von ihr zu erbringenden Dienstleistungen in nur eingeschränkten Umfang zu erbringen oder den Zugriff auf das Ortungsportal ganz zu sperren. Bei einer Sperre wird eine gebühr in höhe von 24,37€ zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer p. SIM-Karte berechnet. In diesen Fällen ist GPS-WATCH dem Kunden gegenüber nicht zu Ersatzleistungen verpflichtet.
7.10 – Gegen Ansprüche von GPS-WATCH ist die Aufrechnung des Kunden nur mit unbestrittenen Gegenforderungen oder Forderungen, über die ein rechtskräftiger Titel vorliegt, zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Tracking Service-Vertrag beruht.
7.11 – Der Kunde erteilt der Firma GPS-WATCH eine Einzugsermächtigung für die von ihn geschuldeten Vergütungen und wird die Firma GPS-WATCH über jede Änderung seiner Bankverbindung informieren.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 – Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für Lieferungen an Nichtkaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Vorbehaltsware. Für Lieferungen an Kaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Der kaufmännische Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20 % übersteigt.
8.2 – Der nichtkaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.
Solange der kaufmännische Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Kunde kann die Rückabtretung der Forderungen gegen Dritte verlangen, soweit diese Forderungen die Summe unserer noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.
8.3 – Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung durch uns gelieferter Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.
8.4 – Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Fall einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns, hat der Kunde zu erstatten.
9. Gewährleistung / Haftungsausschluss
9.1 – Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 6 Monate ab Lieferdatum.
9.2 – Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, individuellen Kundenwünschen, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
9.3 – Die Gewährleistung erlischt, wenn Sie Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
9.4 – Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt; anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt vorrangig § 377 HGB.
9.5 – Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
9.6 – Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 9.1 ab gedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
9.7 – Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
9.8 – Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.9 – Erbringt die Firma GPS-WATCH die ihr obliegenden Leistungen nicht, verspätet oder mangelhaft, kann der Nutzer Schadensersatz nur in den folgenden Fällen verlangen 9.10 , 9.11, 9.12, 9.13, 9.14, 9.15,
9.10 – Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GPS-WATCH oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GPS-WATCH beruhen.
9.11 – Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GPS-WATCH oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks besondere Bedeutung ist (Kardinalpflicht) durch GPS-WATCH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.12 – Für Schäden, die im Schutzbereich einer von GPS-WATCH erteilten Garantie fallen oder für die auf grundgesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet wird.
9.13 – Eine weitergehende Haftung aufgrund arglistigen Verhaltens bleibt unberührt.
9.14 – Im Falle einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlicher Vertragspflicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.15 – GPS-WATCH haftet nicht für Leistungsunterbrechungen und Folgeschäden, die auf höherer Gewalt, insbesondere auf von ihr nicht verschuldeter Streiks oder Unruhen beruhen, ebenso wenig für die von GPS-WATCH nicht verschuldeten Unterbrechungen von Telekommunikationswegen, die von Telekommunikationsdienstleistern und/oder Energieversorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. GPS-WATCH übernimmt keine Haftung für den Betrieb, die Verfügbarkeit der Netzabdeckung der Dienste oder die Reichweite des Mobilfunknetzes oder eines anderen Netzes oder Systems.
10. Kündigung
10.1 – Der Tracking Service-Vertrag ist während der vereinbarten Vertragszeit nicht durch ordentliche Kündigung auflösbar. Hiervon unberührt bleiben die Kündigungsrechte nach Ziffer 3 dieses Abschnitts.
10.2 – Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. GPS-WATCH steht dieses Recht insbesondere dann zu, wenn der Kunde mit zwei Serviceraten in Verzug ist, als Schuldner einen außergerichtlichen Vergleich anbietet, bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb GPS-WATCH die Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist oder trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
10.3 – Im Fall des Todes des Kunden, können seine Erben und GPS-WATCH das Vertragsverhältnis zum Ende eines Vertragsmonats kündigen.
10.4 – Im Falle einer nach diesem Vertrag zulässigen Kündigung des Vertrages werden zusätzlich zu den rückständigen Brutto-Serviceraten die für die restliche Vertragsdauer noch ausstehenden Netto-Serviceraten, jeweils abgezinst zum Refinanzierungszinssatz von GPS-WATCH und unter Abzug ersparter Kosten von GPS-WATCH als Schadensersatz statt der Leistung sofort fällig und zahlbar.
10.5 – Tarife für Privatkunden haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, Tarife für Businesskunden können wenn vereinbart 24 Monate haben. Die Kündigungsfristen betragen 3 Monate mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart. Wird innerhalb der Kündigungsfrist nicht gekündigt so verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate.
10.6 – Bei einer einer Kündigung hat der Kunde sorge zu tragen das die ihm überlassenen SIM-Karten, die in denn jeweiligen GPS-Geräten eingesteckt oder verbaut sind bis zum 15. Kalendertag des folge Monats bei GPS-WATCH eintreffen. Im falle des Versäumnis ist GPS-WATCH berechtigt eine Sperrgebühr in höhe von 24,37€ zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer p. SIM-Karte zu berechnen.
11. Verpflichtungen des Kunden
11.1 – Der Kunde verpflichtet sich, die ihm von GPS-WATCH überlassenen GPS-Geräte und die im zugeteilten Passwörter sorgfältig zu verwahren, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Der Kunde erkennt an, dass er durch die Nutzung keine Urheberrechte oder sonstigen Rechte geistigen Eigentums an dem ihm zur Verfügung gestellten und zugänglichen gemachten Software Lösungen erwirbt.
11.2 – Sofern der Kunde die GPS-WATCH-Leistungen zur Nachverfolgung von Fahrzeugen und Geräten benutzen will, die von seinen Mitarbeiter oder Dritten genutzt werden, benötigt er eine Einverständniserklärung dieser Personen. Der Kunde sichert GPS-WATCH zu, dass er über derartige Einverständniserklärungen seiner Mitarbeiter bzw. Kunden verfügt und diese zukünftig vor Einsatzes des Tracking-Systems für ein von einem Mitarbeiter oder Kunden gefahrenen Fahrzeugs beschaffen wird.
11.3 – Sollte GPS-WATCH von einem Endkunden oder einem Mitarbeiter eines Kunden wegen fehlender Einwilligungserklärungen in Anspruch genommen werden, wird der Kunde GPS-WATCH bei der Abwehr derartiger Ansprüche unterstützen und stellt GPS-WATCH von allen hieraus entstehenden Ansprüchen einschließlich Anwaltskosten und Gerichtskosten auf erstes Anfordern frei.
11.4 – Der Kunde gibt bei Vertragsschluss eine E-Mailadresse bekannt, über die er von der Veröffentlichung etwaiger geänderter Nutzungsbedienungen informiert wird.
11.5 – Der Kunde hat einen Wohnsitz- oder Sitzwechsel, Änderungen in seiner Rechtsform sowie der Haftungs- oder Vertretungsverhältnisse GPS-WATCH unverzüglich anzuzeigen. Gibt der Kunde eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen
12. Datenschutzbestimmungen
12.1 – Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
12.2 – Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von uns ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. Schufa Holding AG & Credit Reform vorgenommen.
12.3 – Wir behalten es uns vor, anderen Unternehmen in zulässiger Weise Ihre Daten zur postalischen Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und behalten uns vor, diese postalisch auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an die Firma GPS-WATCH GmbH. Bestellt der Kunde im Internet, so erfolgt bei Nichtaktivierung des Feldes „Datenschutzbestimmungen“ keine Weitergabe.
12.4 – Die Firma GPS-WATCH wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern 13.1 bis 13.3 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
12.5 – GPS-WATCH sichert die in der Datenbank abgelegten Kundendaten nach der üblichen technischen Standards gegen den unbefugten Zugriff Dritter. GPS-WATCH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
12.6 – GPS-WATCH gewährleistet die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten des Kunden. GPS-WATCH wird diese ohne Einwilligung des Kunden nicht an Versicherungen, Behörden oder sonstige Dritte weitergeben es sei denn, sie ist gesetzlich oder durch richterliche Anordnung hierzu verpflichtet.
12.7 – GPS-WATCH ist berechtigt, mit Beginn der Geschäftsbeziehung zum Kunden und zu einem Gesamtschuldner oder Bürgen Daten, die auch personenbezogen sein können, über die Beantragung (z. B. Kunde, Gesamtschuldner, Bürge, Laufzeit des Vertrags, Beginn und Höhe der Serviceraten) und die Durchführung des Vertrages (z. B. vorzeitige Vertragsablösung, fristlose Kündigung, Klageerhebung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) gemäß § 28 BDSG intern zu speichern, für die Bearbeitung des Vertrages zu nutzen und zum Zwecke der Refinanzierung des Vertrages an ein Refinanzierungsinstitut zu übermitteln.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 – Als Gerichtsstand ist Norderstedt vereinbart oder nach Wahl der GPS-WATCH, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.2 – Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der GPS-WATCH GmbH. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Norderstedt, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
14. Abschlussklausel
14.1 – Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
GPS-WATCH GmbH
Bismarckplatz 4
24629 Kisdorf
Bürozeiten
Mo. – Fr. 09:00 bis 18:00
Telefon
Tel. +49 (0) 4193 / 870 90 0
Fax +49 (0) 4193 / 870 90 99
E-Mail
info@gps-watch.de
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